[DE] Klammheimlichen Hetzer und staatstragenden Kollaborateure: Vor oder nach dem Genozid bestrafen? Oder gar nicht?












Jochen Hoff,
der berliner Blogger (Duckhome), ist einer der deutschen Blogger die von Udo Ulfkotte und Pax Europa verklagt worden sind, weil sie Ulfkotte mit Rassismus in Zusammenhang brachten.
Heute veröffentlicht er einen Post, in dem er eine These zum antwerpener Debie-Urteil entwickelt, die sich von der Unseren unterscheidet. Er meint, dass es wenig wahrscheinlich sei, dass die frankfurter Richter in Februar von dem belgischen Arrest beeinflusst werden. Auch der europäische Trend zur Verschärfung des Vorgehens gegen Vorbereitung und Schürung der Hetze und der (Rassen-) Diskrimination, werde sich wahrscheinlich in Frankfurt (noch) nicht durchsetzen.
Es brauche, so Hoff, noch einen Langen Marsch durch den nationalen und europäischen Institutionen, bevor die deutsche Nachkriegstradition der Schonung von Kollaborateuren und klammheimlichen Hetzern gebrochen werden könnte.Wie könnte man rechtzeitig das klammheimliche Übel anfassen?
Eingestanden soll es sein, dass es schwierig ist, Menschen, wovon jeder weiss, dass sie mitgeholfen haben (oder im Begriff sind mitzuhelfen) Genozide, Pogrome oder Bürgerkriege zu schüren, aber die sich auf ihnen erteilten Befehlen berufen, oder auf ihren Unwissentheit, oder auf jeweiligen guten Absichten, zu be- und ver- urteilen. Was sind die Fakten? Kann man jemand, der bestreitet Rassist zu sein, dennoch wegen Schürung des Rassismus verurteilen?
Meine Antwort ist: "Ja". Man kann es nicht nur. Mal soll es auch. Und zwar, womöglich, bevor der Genozid, der Pogrom und die Lynchpartien stattgefunden haben.